Zubehörteile in Feuerungsanlagen- Was muss bei der Abnahme beachtet werden?

13. Juli 202617:00 1 Std.
Zubehörteile für Feuerungsanlagen dürfen gemäß den Landesbauordnungen nur mit einen Verwendbarkeitsnachweis verwendet werden (CE- Kennzeichnung oder Ü- Zeichen). Die Leistungserklärung des Herstellers gibt Auskunft, unter welchen Bedingungen das Produkt verwendet werden darf. In diesem Webinar wird anhand ausgewählter Beispiele der Einsatzbereich von Zubehörteilen und die wesentlichen Merkmale aus den Leistungserklärungen vorgestellt. Weiterhin wird auf Besonderheiten bei der Abnahme nach Landesbauordnung eingegangen.

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